FAQ – Häufig gestellte Fragen
Der nächste Schritt ist das Altenheim. Und jetzt?
Viele Senioren und Angehörige sehen sich plötzlich vor neuen Herausforderungen stehen. Es tauchen neue Fragen auf, neue Sorgen und Ängste. Dieses FAQ soll Ihnen häufig gestellte Fragen beantworten und somit ein wenig Sicherheit geben für den nächsten großen Schritt.
Sie möchten ein Zimmer in unserem Hause. Was müssen Sie dafür tun?
Wie melde ich mich bei Ihnen an?
Sie können sich entweder hier über unsere Homepage direkt anmelden, Sie können hier den aktuellen Anmeldebogen als PDF herunterladen, oder wir senden Ihnen auf Anfrage auch gerne die Anmeldeunterlagen per Post zu. Sobald Sie den Bogen ausgefüllt haben, senden Sie ihn uns per Post oder Email an info@cvs-muenster.de zurück. Die Daten der Homepage erhalten wir automatisch.
Wenn Sie sich vorsorglich bei uns anmelden, melden Sie sich bitte wieder bei uns, sobald eine Aufnahme dringend wird.
Ich brauche ein Zimmer sehr dringend. Was muss ich tun?
Auf unserem Anmeldebogen können sie ‚dringliche Anmeldung‘ ankreuzen, auf der Homepage können Sie unter ‚Sonstiges‘ eigene Bemerkungen verfassen. Im Anschluss melden wir uns zeitnah bei Ihnen, ob derzeit ein Zimmer in unserem Hause frei ist. Sie können selbstverständlich auch telefonisch jederzeit nach dem Stand fragen. Sollte ein Zimmer in unserem Haus für Sie verfügbar sein, kommen wir auf Sie zu.
Außerdem empfehlen wir Ihnen, sich parallel auch in anderen Altenheimen anzumelden und anzufragen. Die Pflegeplätze in Münster sind begrenzt und die Anfrage ist hoch. Wenn Sie bei Ihrer Suche Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an das Infobüro Pflege von der Stadt Münster wenden. Tel. 0251 492-5050
Ich möchte erst in ferner Zukunft einziehen. Soll ich mich jetzt schon anmelden?
Es steht Ihnen natürlich frei, sich bereits anzumelden. Dann haben wir Ihre Daten bereits, wenn es mal soweit ist. Einen Vorteil gibt es aus einer frühen Anmeldung leider nicht, da die Plätze nach Dringlichkeit vergeben werden.
Gibt es eine Warteliste?
Ja, wir führen eine Warteliste für dringende Fälle.
Wie lange wartet man auf ein freies Zimmer im Durchschnitt?
Diese Frage ist schwer zu beantworten, weil:
- Zimmer nur frei werden, wenn ein Bewohner auszieht oder verstirbt – dies ist schlecht vorhersehbar.
- freie Zimmer aus Kostengründen nicht lange leerstehen können und schnell weitervermietet werden.
- täglich neue dringliche Anfragen hinzukommen und diese den vorsorglichen Anmeldungen zuvorkommen.
- angemeldete Personen spontan absagen oder einen anderen Heimplatz finden.
Alles um den Pflegegrad, Höherstufungen und Begutachtungen
Was ist ein Pflegegrad?
Die Pflegegrade 1 bis 5 dienen der Bestimmung des Pflegebedarfs einer pflegebedürftigen Person. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Hilfe benötigt der Mensch. Die Pflegegrade sind Abrechnungsgrundlage für Pflegeeinrichtungen wie z.B. Altenheimen, Behindertenheimen, ambulanten Diensten und Krankenhäusern.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Was für einen Pflegegrad brauche ich?
Für eine stationäre Aufnahme in unserem Hause benötigen Sie mindestens den Pflegegrad 2. Dies ist von den Krankenkassen gewünscht, da Menschen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 oftmals noch in der Lage sind, ihr Leben selbstständig zu bewerkstelligen. Sollten Sie noch keinen Pflegegrad besitzen, aber eine Aufnahme wird notwendig (z.B. nach einem Sturz), wird oftmals vom behandelten Krankenhaus ein Eilantrag auf Überprüfung des Pflegegrades gestellt.
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Sie können zu jedem Zeitpunkt einen Antrag bei Ihrer persönlichen Krankenkasse auf Prüfung des Pflegebedarfs stellen. Bei einigen Krankenkassen genügt ein Anruf. Andere Kassen benötigen ausgefüllte Formulare, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Sobald Sie einen Antrag gestellt haben, wird Ihre Krankenkasse den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK, für gesetzliche Kassen) oder die Firma Medicproof (bei privaten Krankenkassen) mit einer Begutachtung beauftragen. Zu einem abgestimmten Termin kommt ein Gutachter zu Ihnen, der Sie und Ihren Pflegebedarf bewertet. Nach der Bewertung erhalten Sie nach etwas Bearbeitungszeit von Ihrer Krankenkasse die Information, welchen Pflegegrad Sie bekommen haben.
Wie läuft die Begutachtung ab?
In der Regel kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause oder zu Ihnen ins Altenheim. Dort spricht der Gutachter mit Ihnen und dem Pflegepersonal über Ihren Pflegebedarf im Alltag. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Begutachtung hat einen niedrigeren Pflegegrad ergeben als erwartet. Was nun?
Es steht Ihnen frei, einen Widerspruch gegen die Begutachtung einzulegen. Dieser muss gut begründet sein. Informationen zum Widerspruchsverfahren erhalten Sie meistens mit dem Schreiben, welchen Pflegegrad Sie bekommen haben. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt bei uns leben, helfen wir Ihnen gerne mit der Begründung.
Mein Pflegegrad passt nicht mehr. Was nun?
Sie können zu jeder Zeit einen neuen Antrag auf Überprüfung bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Höherer Pflegegrad = Höhere Kosten?
Nein, zumindest nicht in der stationären Pflege. Wer mehr Hilfe benötigt, wird von seiner Pflegekasse auch mehr unterstützt. In der stationären Pflege ist der Unterschied zwischen den Pflegegraden minimal, die Rechnungsbeträge unterscheiden sich in geringen Centbeträgen. Privatversicherte müssen mehr ‚vorauszahlen‘, bekommen aber auch mehr Geld zurückerstattet, sodass der Eigenanteil unterm Strich gleich bleibt.
Sie ziehen bald in das Cohaus-Vendt-Stift – Was nun?
Was sollten Sie mitbringen?
Folgende Dinge sollten Sie bestenfalls zum Einzug mitbringen und in der Verwaltung abgeben:
- Unterschriebenen Heimvertrag & Anlagen
- Kopien von Vorsorgevollmachten, Betreuungsbestellung, Patientenverfügung etc.
- Kopie des Bescheids der Pflegegrad-Genehmigung
- Aktuellen Medikationsplan vom Hausarzt, ggf. aktuelle Arztbriefe von Krankenhausaufenthalten, Pflegeinformationen von amb. Diensten, etc.
- Aktuelle Gesundheitskarte & ggf. Befreiungskarte
- Alle nötigen Medikamente und pflegerische Hilfsmittel wie Wundverbandsmaterialien, Stomabeutel etc. für ein paar Tage
- Bekleidung (Empfehlungen siehe nächste Frage)
- Ins Zimmer: ggf. Brillen, Rollator, Rollstuhl, Hörgeräte, Gehstock, Sauerstoffgerät etc.
- Ins Zimmer: Eigene Möbel, Bilder, Dekoration etc. von Zuhause zum Wohlfühlen
Wieviel / Welche Kleidung benötige ich?
Da der Waschzyklus in einem Altenheim länger dauert als im Privaten, wird deutlich mehr Kleidung benötigt als man es von zuhause gewöhnt ist. Ihre Wäsche wird in unserem Haus mit Ihrem Namen versehen („gepatcht“) und in den meisten Fällen in unserer eigenen Wäscherei gewaschen. (Im übrigen ist das Waschen der Bekleidung in dem Heimentgelt mit enthalten.)
Wir empfehlen Kleidung, die waschmaschinen- und trockner-geeignet ist. Je pflegeleichter und strapazierfähiger die Textilien sind, desto besser eignen sie sich für den Alltag im Altenheim. Empfindliche Textilien können in dem Waschzyklus der Industriewaschmaschinen beschädigt werden.
Wir empfehlen:
- 12-15x Unterwäsche, bei vorhandener Inkontinenz ggf. mehr
- 10-12x Paar Socken, Strümpfe
- 10-12x Hosen oder Röcke (Empfehlung: Jogginghosen oder bequeme Hosen mit weitem Gummizug)
- 7-10x T-Shirts
- 7-10x Hemden oder Blusen
- 6-7x Pullover
- 2-3x Strickjacken oder ähnliches
- 12x Nachtkleidung, Pyjama, Nachthemd (bei bettlägerigen Patienten 20-24x)
- 1-2x Bademäntel, Morgenmäntel
- 2-4x Outdoor-Jacken für verschiedene Temperaturen
- 1-2x Paar geschlossene und rutschfeste Schuhe
- 1x Paar geschlossene, rutschfeste Hausschuhe, Pantoffeln
- Strumpfhosen, Mützen, Handschuhe, Schals, Tücher, Regencape etc. nach Belieben
- Bei Rollstuhlfahrern empfiehlt sich ein Rollstuhl-Regencape
Einige Textilien brauchen Sie nicht mitbringen. Natürlich können Sie trotzdem Ihre eigenen mitbringen, wenn dies gewünscht ist. Bitte achten Sie auch hier darauf, dass die mitgebrachten Textilien maschinentauglich und strapazierfähig sein müssen. Folgende Textilien werden vom Haus gestellt:
- Bettwäsche
- Handtücher, Waschlappen etc.
- Tagesdecken
- warme Decken
Kann ich Möbel mitbringen?
Sehr gerne! Richten Sie Ihr Zimmer so ein, wie es Ihnen beliebt. Bringen Sie geliebte Stücke mit, ob die Lieblingskommode oder ein schönes Bild für die Wand. Ihr Zimmer ist Ihr zuhause. (Von Teppichen raten wir wegen Stolpergefahr ab.) Zur Anlieferung von Möbeln kann im Innenhof geparkt werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe benötigen.
Habe ich im Cohaus-Vendt-Stift Telefon und Internet?
Sie können, wie bei anderen Mietsverhältnissen auch, einen Telefonanbieter Ihrer Wahl mit einem Telefon- und Internetvertrag beauftragen. Ein Telefon vom Haus gibt es nicht.
Woran muss ich nach dem Umzug alles denken?
- Falls noch nicht geschehen: Bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Sie in allen Angelegenheiten vertreten zu können. Es kann auch ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden, wenn es niemanden gibt, der dies für Sie übernehmen kann oder soll. So ist gewährleistet, dass sich um alles gekümmert wird, wenn Sie es nicht mehr selbst können
- Falls noch nicht geschehen: Füllen Sie eine Patientenverfügung aus. Damit wird gewährleistet, dass medizinisches Personal im Falle eines Notfalls in Ihrem Sinne handelt.
- Lassen Sie all Ihre Post-, Rechnungs- und Lieferadressen ändern. Eventuell ist ein Nachsendeantrag der Deutschen Post ratsam. Klären Sie, ob zukünftige Post eventuell an einen Angehörigen oder Betreuer gehen soll.
- Melden Sie Ihren Wohnsitz bei einem Einwohnermeldeamt der Stadt Münster um. Mit den Vertragsunterlagen erhalten Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung zu diesem Zweck.
- Melden Sie sich ggf. von den Rundfunkgebühren (GEZ) ab. Mit den Vertragsunterlagen erhalten Sie ein entsprechendes Formular zu diesem Zweck.
- Kündigen Sie Energieverträge (Strom, Wasser, Gas etc.).
- Wenn Sie vorher allein in einer Mietswohnung oder Mietshaus etc. gewohnt haben, kündigen Sie das Mietsverhältnis schnellstmöglich, damit der Haushalt aufgelöst werden kann.
- Kündigen Sie ggf. Ihren vorigen ambulanten Dienst, hauswirtschaftliche Hilfen, Hausnotruf etc.
- Kündigen Sie ggf. unnötige Versicherungen. Wir empfehlen nur eine Haftpflichtversicherung. Andere Zusatzversicherungen sind oft unnötig.
- Kündigen Sie Ihren alten Telefonanschluss, bzw. lassen Sie diesen zum Cohaus-Vendt-Stift ändern.
- Kündigen Sie, wenn nötig, unwichtige Abonnements.
- Beenden Sie ggf. Dauer-Zahlaufträge bei Ihrer Bank.
- Fragen Sie ggf. Ihre Therapeuten (Physio, Ergo, Logopädie etc.), ob diese Sie weiter betreuen und ins Haus kommen. Wenn nicht, reden Sie mit der Pflege, um andere Therapeuten für Sie zu organisieren.
- Wenn Sie die Tageszeitung erhalten, können Sie diese auf Wunsch zum Cohaus-Vendt-Stift liefern lassen.
- Informieren Sie Angehörige, Freunde und Bekannte über Ihren neuen Wohnort.
Sie ziehen bald zur Kurzzeitpflege in das Cohaus-Vendt-Stift – Was nun?
Was sollten Sie mitbringen?
Ein Kurzzeitpflegeaufenthalt ist mit einem Aufenthalt in einem Hotel zu vergleichen. Sie müssen alles mitbringen, was Sie zuhause auch benötigen. Bestenfalls bringen Sie Folgendes zum Einzug mit und geben es in der Verwaltung ab:
- Unterschriebenen Kurzzeitpflegevertrag & Anlagen
- Kopien von Vorsorgevollmachten, Betreuungsbestellung, Patientenverfügung etc.
- Alle nötigen Medikamente und pflegerische Hilfsmittel wie Inkontinenzmaterialien, Wundverbandsmaterialien, Stomabeutel etc. für den gesamten Aufenthalt (Nachschub kann unter Umständen von uns organisiert werden)
- Aktuellen Medikationsplan vom Hausarzt, ggf. aktuelle Arztbriefe von Krankenhausaufenthalten, Pflegeinformationen von amb. Diensten, etc.
- Aktuelle Gesundheitskarte & ggf. Befreiungskarte
- Bekleidung (Empfehlung siehe nächste Frage)
- ggf. Brillen, Rollator, Rollstuhl, Hörgeräte, Gehstock, Sauerstoffgerät etc. (Diese können natürlich direkt ins Zimmer mitgenommen werden.)
Wieviel Kleidung benötige ich?
Da der Waschzyklus in einem Altenheim länger dauert als im Privaten, wird deutlich mehr Kleidung benötigt als man es von zuhause gewöhnt wird. Nehmen Sie daher eine großzügige Menge an Kleidung mit. Achten Sie darauf, dass Ihre Textilien waschmaschinen- und trocknertauglich sind. Ihre Wäsche wird in unserem Haus mit Ihrem Namen versehen und in den meisten Fällen in unserer eigenen Wäscherei gewaschen. (Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt ‚Einzug vollstationäre Pflege‘!)
Kann ich Möbel mitbringen?
Sehr gerne! Egal, ob sie nur kurz bei uns sind oder eventuell anschließend vollstationär bleiben – richten Sie Ihr Zimmer so ein, wie es Ihnen beliebt. Bringen Sie geliebte Stücke mit, ob die Lieblingskommode, ein schönes Bild für die Wand oder ein Teppich. Ihr Zimmer ist Ihr zuhause. Zur Anlieferung und Abholung von Möbeln kann im Innenhof geparkt werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe benötigen.
Habe ich im Cohaus-Vendt-Stift Telefon und Internet?
Auf Wunsch können wir für den Aufenthalt ein Leih-Telefon vergeben. Sollten Sie nach der Kurzzeitpflege bei uns bleiben, müssten Sie einen Telefonanbieter Ihrer Wahl mit dem Anschluss beauftragen. Derzeit gibt es nur an einigen Eckpunkten W-Lan in unserem Hause.
Alles rund um die Finanzierung finden Sie hier.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die aktuellen Preise können Sie auf unserer Startseite unter „Heimanmeldung“ finden. Dort sind auch Beispielzahlen enthalten. Im Allgemeinen besteht eine Rechnung aus folgenden Positionen:
- Pflegekosten, abhängig vom Pflegegrad des Bewohners
- Investitionskosten, abhängig von der Größenkategorie des Zimmers
- Unterkunft
- Verpflegung
- Ausbildungsumlage & Vergütungszuschlag der Ausbildungsumlage
- Betreuungspauschale nach §43b SGB XI, wird separat monatlich abgerechnet
- ggf. Inkontinenzpauschale, wird separat quartalsweise abgerechnet
Durch die verschiedenen Zuschüsse der Pflegekasse (Abhängig von dem Pflegegrad und davon, wie lange ein Bewohner schon in einer Pflegeeinrichtung wohnt) ist ein Pauschalbetrag kaum nennbar.
Stand 01.04.2024: Als gesetzlich versicherte Person muss man derzeit mit ca. 3.910,00€ pro Monat an Selbstkosten rechnen. Privatversicherte zahlen je Pflegegrad zwischen ca. 4.680,00€ – 5.920,00€ und bekommen entsprechende Leistungen der Pflegekasse erstattet, sodass ebenfalls ein Eigenanteil von ca. 3.910,00€ bleibt. Bedenken Sie, dass dies nur Annäherungswerte sind.
Wer beteiligt sich an den Kosten in der vollstationären Pflege?
- Die Pflegekasse zahlt einen monatlichen Pflegekostenbeitrag, abhängig von dem Pflegegrad. Gesetzliche Pflegekassen zahlen diese direkt an uns.
- Pflegegrad 2: 700,00 € im Monat
- Pflegegrad 3: 1.262,00 € im Monat
- Pflegegrad 4: 1.775,00 € im Monat
- Pflegegrad 5: 2.005,00 € im Monat
- Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss nach §43c SGB XI, anhängig von der Aufenthaltsdauer in einer Pflegeeinrichtung. Gesetzliche Pflegekassen zahlen diese direkt an uns.
- 1-11 Monate: 5% vom Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen
- 12-23 Monate: 25% vom Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen
- 24-35 Monate: 45% vom Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen
- ab 36 Monate: 70% vom Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen
- Der Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen wird so errechnet: (Pflegekosten + Ausbildungsumlage + Vergütungszuschlag Ausbildungsumlage) * 30,42 – Pflegekostenbeitrag der Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad
- Besteht ein Beihilfeanspruch, so teilen sich Beihilfe und Pflegekasse alle Kosten. Da wir nicht direkt mit der Beihilfe abrechnen können, muss der Bewohner die Kosten der Beihilfe ‚vorauszahlen‘ und muss sich die Kosten bei der Beihilfestelle erstatten lassen.
- Die Kosten für die Betreuungspauschale nach §43b SGB XI werden von den Pflegekassen zu 100% übernommen. Privatzahler müssen ‚vorzahlen‘.
- Sollte das eigene Einkommen nicht zur Deckung der Heimkosten ausreichen, kann ein Antrag beim zuständigen Sozialamt auf Übernahme der Kosten gestellt werden.
- Privatversicherte müssen alle Kosten selbst zahlen und die Rechnungen bei den verschiedenen Kostenträgern einreichen, um entsprechende Beiträge zurückzubekommen.
Mein eigenes Einkommen reicht nicht, um die Kosten zu decken. Was jetzt?
Für den Fall, dass Ihr Einkommen im Alter nicht zur Deckung der Heimkosten ausreicht, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen. Zuständig ist dafür das Sozialamt Ihres letzten Wohnsitzes.
Der erste Schritt dazu ist meist die Beantragung des Pflegewohngelds, welche die Investitionskosten decken. Pflegewohngeld können Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen in NRW erhalten, die
- auf Dauer in der Einrichtung leben,
- Leistungen der Pflegekasse erhalten und
- bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten.
Reicht auch dann das Geld nicht aus, kann Sozialhilfe beantragt werden. Diese übernimmt dann alle Restkosten.
Kommen weitere Kosten auf mich zu?
Man darf nicht vergessen, dass das Leben weitergeht. Friseurbesuche, Fußpflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Medikamentenzuzahlungen, Hygieneartikel, neue Kleidung, und mehr. Zur Vereinfachung bieten wir an, dass Sie ein ‚Taschengeldkonto‘ anlegen können, von denen die meisten wiederkehrenden Kosten innerhalb des Hauses bargeldlos bezahlt werden können.
Sozialhilfeempfänger bekommen ggf. einen monatlichen Barbetrag (bis zu ca. 150,00 €) für diese alltäglichen Kosten zur Verfügung gestellt.
Ich kann mich nicht mehr selbst um meine Rechnungen kümmern. Was soll ich tun?
Wenn noch nicht geschehen, bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens per Vorsorgevollmacht, damit diese sich um all Ihre Angelegenheiten kümmern kann. Man kann auch einen gesetzlichen Betreuer beim Betreuungsgericht beantragen, wenn es niemanden gibt, der diese Rolle für Sie übernehmen kann.
Alles rund um die Finanzierung in der Kurzzeitpflege finden Sie hier.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die aktuellen Preise können Sie auf unserer Startseite unter „Heimanmeldung“ finden. Dort sind auch Beispielzahlen enthalten. Im Allgemeinen besteht eine Rechnung aus folgenden Positionen:
- Pflegekosten, abhängig vom Pflegegrad des Bewohners
- Investitionskosten, abhängig von der Größenkategorie des Zimmers
- Unterkunft
- Verpflegung
- Ausbildungsumlage & Vergütungszuschlag der Ausbildungsumlage
- Betreuungspauschale nach §43b SGB XI
Die Pflegekasse zahlt einen gesamten Zuschuss von bis zu 1.774,00 € pro Kalenderjahr für die Kurzzeitpflege. Dieser Anspruch reicht je Pflegegrad für unterschiedlich viele Tage (Stand 01.04.2024):
- Pflegegrad 2: Der Anspruch reicht für 22 Tage.
- Pflegegrad 3: Der Anspruch reicht für 18 Tage.
- Pflegegrad 4: Der Anspruch reicht für 15 Tage.
- Pflegegrad 5: Der Anspruch reicht für 14 Tage.
Stand 01.04.2024: Als gesetzlich versicherte Person zahlen Sie 43,82 € pro Tag (bis zu dem oben angegebenen Maximum an Tagen). Privatversicherte zahlen die Leistungen der Pflegekasse voraus und bekommen diese nach Einreichung der Rechnung erstattet.
Wer beteiligt sich an den Kosten in der vollstationären Pflege?
- Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss für die Kurzzeitpflege von bis zu 1.774,00 € pro Kalenderjahr. Für wie viele Tage der Anspruch reicht, sehen Sie oben.
- Wenn ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, können weitere 1.612,00 € für bis max. 56 Tage eingesetzt werden. Ob ein Anspruch besteht, können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfahren.
- Die Kosten der Betreuungspauschale nach §43b SGB XI werden zusätzlich von der Pflegekasse übernommen.
- Die Investitionskosten werden grundsätzlich vom zuständigen Sozialamt Ihres Wohnsitzes übernommen.
- Privatversicherte müssen alle Kosten (bis auf die Investitionskosten) selbst zahlen und die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen, um entsprechende Beiträge zurückzubekommen.
Ich kann mich nicht mehr selbst um meine Rechnungen kümmern. Was soll ich tun?
Wenn noch nicht geschehen, bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens per Vorsorgevollmacht, damit diese sich um all Ihre Angelegenheiten kümmern kann. Man kann auch einen gesetzlichen Betreuer beim Betreuungsgericht beantragen, wenn es niemanden gibt, der diese Rolle für Sie übernehmen kann.
Was macht für Sie Sinn? Ein Überblick über die Betreuungsformen:
Vollstationäre Pflege:
‚Vollstationäre Pflege‘ in einem Altenheim bedeutet, dass man als feste/r Bewohner/in in dieses Altenheim einzieht. Als Bewohner/in des Cohaus-Vendt-Stift lebt man in seinem eigenen Einzelzimmer mit Bad sein eigenes Leben weiter – mit aller Unterstützung, die wir zu bieten haben. Eine vollstationäre Aufnahme macht dann Sinn, wenn man nicht mehr alleine in den eigenen vier Wänden zurecht kommt und ein ambulanter Pflegedienst nicht mehr ausreicht.
Kurzzeitpflege:
Die Kurzzeitpflege, oder auch ‚teilstationäre Pflege‘ genannt, ist dafür gedacht, dass Menschen, die für eine Weile nicht mehr zuhause alleine leben können, in dieser Zeit in eine entsprechende Pflegeeinrichtung gehen können. Meistens passiert das z.B. nach Krankenhausaufenthalten. Nach Verletzungen oder Erkrankungen benötigt man oft Hilfe, bis man wieder gesund ist. Kurzzeitpflege macht auch dann Sinn, wenn man eigentlich von der Familie versorgt wird, aber die Familie in den Urlaub fährt. Eine Kurzzeitpflege ist mit einem Hotelaufenthalt mit Pflege und Versorgung vergleichbar – alle benötigten Materialien und Medikamente müssen mitgebracht werden. Nach der Kurzzeitpflege zieht man dann wieder in seine eigenen vier Wände zurück, oder bleibt ggf. vollstationär, wenn man nicht mehr alleine zurechtkommt.
Man unterscheidet zwischen der ausschließlichen Kurzzeitpflege und eingestreuten Kurzzeitpflege. Ausschließliche Kurzzeitpflege sind Einrichtungen, die wirklich nur Kurzzeitpflege anbieten ohne Möglichkeit der anschließenden vollstationären Aufnahme. Diese Einrichtungen können ihre freien Zimmer sehr gut planen, auch weit im voraus. (Dies bietet sich dann z.B. an, wenn pflegende Familienangehörige einen Urlaub planen möchten oder anderweitig geplant verhindert sind.) Eingestreute Kurzzeitpflege bieten Einrichtungen an, die sowohl vollstationäre und teilstationäre Pflege anbieten. Dort ist die Zimmerplanung spontan, da bei einem freigewordenen Zimmer entschieden werden kann, ob dieses für Kurzzeitpflege oder für vollstationäre Pflege angeboten wird.
Ambulante Pflege / Pflegedienst (wird nicht vom Cohaus-Vendt-Stift angeboten):
Ambulante Pflege bedeutet, dass Sie in Ihren eigenen vier Wänden leben und eine Pflegekraft zu Ihnen kommt, um Ihnen bei bestimmten medizinischen Aufgaben zu helfen, wie z.B. Kompressionsstrümpfe anziehen, Medikamente stellen, beim Aus- und Anziehen oder bei der Körperpflege helfen. Viele Pflegedienste bieten auch hauswirtschaftliche Hilfen an, wie z.B. beim Aufräumen und Putzen helfen, beim Einkaufen oder beim Kochen. So können Sie in Ihrer gewohnten Umgebung weiterleben, und bekommen trotzdem geschulte Unterstützung.
Tagespflege (wird nicht vom Cohaus-Vendt-Stift angeboten):
Eine Tagespflege bietet sich für Seniorinnen und Senioren an, die am Tag mehr Hilfe und Betreuung benötigen und die die Gesellschaft anderer Senioren genießen. Dabei kann man zuhause wohnen bleiben und wird täglich zur Tagespflege abgeholt und zurückgebracht. Tagespflegen bieten gemeinschaftliche Aktivitäten sowie pflegerische Hilfestellungen und gemeinschaftliches Essen an. Dies entlastet z.B. pflegende Angehörige über den Tag und bietet dem Besuchenden abwechslungsreiche Unterhaltung und tägliche Hilfe.