Neue Corona-Verordnung 01.03.2023

Neue Corona-Verordnung ab dem 01.03.2023:

Besucher:
FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen (überall im Haus außer Bewohnerzimmer). Testpflicht entfällt. Bei Symptomen oder auf Wunsch kann zu den Testzeiten im Haus getestet werden.

Mitarbeiter:
Maskenpflicht entfällt komplett. Testpflicht entfällt. Mitarbeiter testen sich freiwillig nach eigenem Ermessen.